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Über Uns

Dieses Büro wurde im Jahre 1928 von dem Steuerberater Martin Stapelmann in Oldenburg i.H. gegründet und ist heute wahrscheinlich das älteste noch existierende “Steuer-Büro” in Deutschland.

Dieses Unternehmen beschäftigt durchschnittlich sieben Steuerfachangestellte und Auszubildende. Zu unseren Betätigungsfeldern gehören neben den “Urgeschäften” eines Steuerberaters, wie Gewinnermittlungen, Steuererklärungen, Finanz- und Lohnbuchführungen, Verhandlungen vor Finanzgerichten, auch Beratungen zum Einstieg in die Selbstständigkeit, Rentenberechnungen, Rechtsform- und Erbfolgeberatungen, Wertermittlungen für Besteuerungszwecke, Verhandlungen mit Banken, Sozial- und Arbeitsämtern, Kindergeldstellen, Empfehlungen zu Vorsorgeaufwendungen und viele Dinge mehr. 

Wir bearbeiten die Probleme unserer Mandanten zeitnah (was bei weitem nicht überall selbstverständlich ist !) und sind bemüht, in kurzer Zeit greifbare Ergebnisse zu erbringen, bzw. Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise zu machen. Ferner lassen wir unseren Mandanten mehrmals jährlich eine allgemeine, kurze Broschüre mit Neuigkeiten aus Steuer und Wirtschaft zukommen und sprechen die Mandanten direkt auf individuelle Besonderheiten an, sofern diese für uns erkennbar sind. 

Ständig steigende Kompliziertheit der Gesetze und wachsende Anforderungen zwingen uns zur regelmäßigen technischen Aufrüstung, besonders im Bereich der Datenverarbeitung, um aussagekräftigere Analysen und Zeitersparnis zu erhalten.

Grundsätzlich rechnen wir unsere Honorare nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab, an welche die Berufsangehörigen grundsätzlich gebunden sind. Diese StBVV ist jedoch teilweise recht unverständlich, sodass wir dem Neu-Mandanten auf Wunsch zunächst ein geschätztes Honorar an die Hand geben, damit dieser sich hierauf einrichten kann. Per Jahresende oder nach Auftragserledigung erfolgt dann eine Endabrechung unter Verrechnung eventuell erhaltener Vorauszahlungen. Ziel jeglicher Art von Vereinbarungen ist größtmögliche Fairness bei der Gebührenberechnung.

Hierzu noch der Hinweis, dass es für Steuerberater kaum möglich ist, vorweg eine genaue Honorar-Höhe zu benennen, da sich diese Honorare nach Daten richten, die erst nach Fertigstellung feststehen, d.h. wenn alle Buchungen usw getätigt sind, also erst nach Beendigung derjenigen Arbeiten. 

Wir holen bei Bedarf auch gerne Unterlagen von den Mandanten ab und bringen sie wieder dorthin (in einem Umkreis bis ca. 25 km), selbstverständlich für die Mandanten kostenfrei.

Wir versenden bei Bedarf interessante Artikel per E-Mail, auch dieses erfolgt für die Empfänger kostenfrei.

Und: Wir handeln streng nach dem Motto: .... EINE HAND WÄSCHT DIE ANDERE .... Egal, was Sie als unser Mandant anbieten, egal ob Handel, Handwerk, Dienstleistungen oder etwas anderes, Sie können sich darauf verlassen, dass wir SIE bei Bedarf (an)fordern werden und nicht irgend jemanden aus Kiel, Lübeck, Wismar oder Hamburg usw - auch dann nicht, wenn es dort oder im Internet etwas "billiger" zu haben sein sollte. 

Eine kurze Bemerkung zur aktuellen Oldenburger Fremdenverkehrsabgabe: Diese lehnen wir rundweg ab, ebenso wie alle anderen Fremdenverkehrsabgaben in Orten, die wie Oldenburg i.H. keine ausgesprochenen Touristik-Orte sind !